Haftungsausschluss
Versicherungsschutz für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für Fahrzeuge und Motorräder
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst für genügenden Versicherungsschutz für sich selbst (Personenschäden) und für sein Fahrzeug (Sachschäden) verantwortlich. Der Veranstalter lehnt alle Forderungen bezüglich Körperverletzungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Sachschäden an Ausrüstungen eingeschlossen) sowie alle Forderungen bezüglich Sachschäden an Teilnehmer-Fahrzeugen während der ganzen Dauer des Aufenthaltes der Teilnehmerin/des Teilnehmers und/oder dessen resp. deren Fahrzeuge inkl. Motorräder auf dem Gelände des Veranstalters ab.
Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung akzeptiert die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass eine Teilnahme am Oldtimer-Grand-Prix Safenwil 2024 nur auf eigene Gefahr möglich ist. Sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter (sowie dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen sowie Versicherungsgesellschaften) sind ausgeschlossen. Der Veranstalter kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch bei Unfällen weder für Verletzungs- oder Heilungskosten noch für Sachschäden oder Ausfallentschädigungen aller Art haftbar gemacht werden. Der Veranstalter kann von der Teilnehmerin und/oder dem Teilnehmer auch nicht für Schäden an deren resp. dessen Fahrzeug, die während der ganzen Dauer des Aufenthaltes des Fahrzeugs auf dem Gelände des Veranstalters entstehen, haftbar gemacht werden. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass sie oder er darüber genügend in Kenntnis gesetzt worden ist und dass sie oder er im Schadenfall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter stellt.